Trockenbau Kücük — professioneller Trockenbau, Innenausbau und Sanierung. Zuverlässig, termingerecht und in höchster Qualität. Seit Jahren Ihr Ansprechpartner aus Laupheim.
Kostenlose Beratung
Schnelle Terminvergabe
Faire Preise
30+
Jahre Erfahrung im Trockenbau
Leistungen
Was wir für Sie tun können
Von der einfachen Trennwand bis zum kompletten Innenausbau — wir bieten das gesamte Spektrum professioneller Trockenbauarbeiten.
Trennwände & Leichtbauwände
Nichttragende Innenwände aus Gipskarton — flexibel geplant, schnell montiert. Perfekt für neue Raumaufteilungen und Grundrissänderungen.
Deckenverkleidung & Abhängedecken
Deckenverkleidungen mit Gipskarton- oder Gipsfaserplatten, abgehängte Decken mit optionaler Dämmung für besseren Schall- und Wärmeschutz.
Dachausbau & Dämmung
Professioneller Dachgeschossausbau mit Wärmedämmung und Dampfbremse. Mehr Wohnraum durch fachgerechten Trockenbau unterm Dach.
Innenausbau & Sanierung
Kompletter Innenausbau bei Neubau und Sanierung. Von der Installation bis zur Schlusslieferung — alles aus einer Hand.
Brandschutz & Schallschutz
Brandschutzverkleidungen und Schallschutzlösungen nach aktuellen DIN-Normen. Sicherheit und Komfort für Ihr Gebäude.
Sonderanfertigungen
Individuelle Trockenbau-Lösungen: Vorsatzschalen, Installationsebenen, Verkleidungen, Einbaunischen und dekorative Elemente.
Über uns
Trockenbau Kücük — Ihr Trockenbauer in Laupheim
Mit langjähriger Erfahrung und einem Auge für Details bieten wir Ihnen professionelle Trockenbauarbeiten in Laupheim und der gesamten Region Oberschwaben. Ob Ein- oder Mehrfamilienhaus, Gewerbebau oder Altbausanierung — bei uns erhalten Sie maßgeschneiderte Lösungen.
Unser Anspruch ist einfach: Wir arbeiten sauber, termingerecht und transparent. Jedes Projekt wird persönlich betreut, und Sie wissen von Anfang an, was es kostet.
Berufsbezeichnung: Trockenbauer. Verliehen in der Bundesrepublik Deutschland. Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen: Handwerksordnung (HwO), Trockenbauerverordnung. Die Regelungen sind unter www.gesetze-im-internet.de einsehbar.
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
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7. Beschwerderecht
Sie haben das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten rechtswidrig ist. Die zuständige Aufsichtsbehörde für Baden-Württemberg ist:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Königstraße 10a
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 615541-0
E-Mail: poststelle@lfdi.bwl.de
Website: www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de
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10. Änderung dieser Datenschutzerklärung
Wir behalten uns vor, diese Datenschutzerklärung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die aktuelle Fassung ist stets auf dieser Website abrufbar. Bitte beachten Sie die jeweils aktuelle Version, insbesondere vor der Übermittlung personenbezogener Daten.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Januar 2025
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die zwischen Istiklal Kücük Trockenbau, Brühl 4, 88471 Laupheim, im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt, und dem Auftraggeber, im Folgenden „Auftraggeber“ genannt, über Trockenbauarbeiten, Innenausbau und Sanierungsleistungen abgeschlossen werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn der Auftragnehmer ihnen schriftlich zustimmt. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
2.1 Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Ausführung der Arbeiten zustande.
2.2 Die angegebenen Preise sind Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Privatpersonen sind die Preise als Endpreise inkl. MwSt. zu verstehen.
2.3 Kostenvoranschläge sind nach bestem Wissen erstellt und sind nicht bindend, sofern nicht ausdrücklich als Festpreis vereinbart.
2.4 Schriftform im Sinne dieser AGB umfasst auch die Kommunikation per E-Mail.
§ 3 Leistungsbeschreibung
3.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Durchführung der vereinbarten Trockenbauarbeiten entsprechend der Leistungsbeschreibung und den anerkannten Regeln der Technik sowie den einschlägigen DIN-Normen.
3.2 Änderungen des Leistungsumfangs während der Ausführung bedürfen der schriftlichen Bestätigung und können zu Änderungen des Preises und des Fertigstellungstermins führen.
3.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen an qualifizierte Subunternehmer zu vergeben. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Ausführung verbleibt beim Auftragnehmer.
3.4 Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Arbeitsstelle zum vereinbarten Termin zugänglich, ausreichend beleuchtet und beheizt ist sowie Strom und Wasser zur Verfügung stehen. Verzögerungen durch unterlassene Mitwirkung gehen zu Lasten des Auftraggebers.
§ 4 Zahlung
4.1 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar, sofern nicht anders vereinbart.
4.2 Bei größeren Aufträgen (Auftragssumme über 2.000 € netto) kann der Auftragnehmer Abschlagszahlungen nach geleisteten Arbeitsfortschritten verlangen. Üblicherweise: 30 % bei Auftragsvergabe, 40 % bei Arbeitsbeginn, 30 % nach Fertigstellung.
4.3 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB berechnet. Bei Kaufleuten beträgt der Zinssatz 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
4.4 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen etwaiger Gegen- oder Zurückbehaltungsansprüche einzubehalten, es sei denn, diese sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
4.5 Skonto wird nur gewährt, wenn dies ausdrücklich im Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbart wurde.
§ 5 Fertigstellung und Abnahme
5.1 Fertigstellungstermine sind ungefähr und bindend nur, wenn sie ausdrücklich als Festtermin vereinbart wurden.
5.2 Verzögerungen durch höhere Gewalt, unvorhersehbare Ereignisse (z. B. Lieferengpässe, Witterungsverhältnisse) oder durch Verschulden des Auftraggebers (z. B. nicht rechtzeitig bereitgestellte Unterlagen oder Materialien) berechtigen den Auftragnehmer, die Frist entsprechend zu verlängern.
5.3 Die Abnahme der Arbeiten erfolgt nach Fertigstellung schriftlich oder durch vorbehaltlose Ingebrauchnahme. Mit Abnahme geht die Beweislast für Mängel auf den Auftraggeber über.
5.4 Weigert sich der Auftraggeber ohne triftigen Grund, die Abnahme durchzuführen, ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Abnahmefrist von 14 Tagen zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als abgenommen.
§ 6 Gewährleistung
6.1 Die Gewährleistungsfrist für Trockenbauarbeiten beträgt 5 Jahre ab Abnahme gemäß § 634a BGB.
6.2 Mängelanzeigen sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich zu erstatten. Versteckte Mängel sind sofort nach Entdeckung anzuzeigen.
6.3 Der Auftragnehmer hat das Recht, Mängel innerhalb angemessener Frist selbst zu beseitigen (Nacherfüllung). Schlägt die Nacherfüllung nach zweimaligem Versuch fehl, kann der Auftraggeber Minderung oder Rücktritt verlangen.
6.4 Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, Änderungen durch Dritte oder natürlichen Verschleiß entstanden sind.
6.5 Vom Auftraggeber beigestellte Materialien sind von der Gewährleistung ausgenommen.
§ 7 Haftung
7.1 Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen, unbeschränkt.
7.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
7.3 Die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
7.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
8.1 Alle gelieferten Materialien und eingebauten Teile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
8.2 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Materialien weiterzuveräußern, zu verpfänden oder zu übereignen.
§ 9 Materialentsorgung und Sauberkeit
9.1 Abbruchmaterialien und Bauschutt werden nach Aufwand entsorgt, sofern nicht anders vereinbart. Die Entsorgungskosten können gesondert in Rechnung gestellt werden.
9.2 Der Auftragnehmer hält die Arbeitsstelle während der Arbeiten in einem ordnungsgemäßen Zustand und beseitigt nach Fertigstellung den bauseitigen Schmutz im Arbeitsbereich. Eine Endreinigung ist nicht Bestandteil der Leistung, sofern nicht vereinbart.
§ 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand
10.1 Erfüllungsort für alle Leistungen ist Laupheim.
10.2 Gerichtsstand für Kaufleute und juristische Personen des öffentlichen Rechts ist Biberach an der Riß. Bei Auftraggebern, die keine Kaufleute sind, richtet sich der Gerichtsstand nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften.
10.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 11 Datenschutz
Im Rahmen der Vertragsabwicklung werden personenbezogene Daten des Auftraggebers (Name, Adresse, Kontaktdaten) erhoben und verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragsabwicklung). Nähere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
§ 12 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.